842.21
CH-NW
§ 25 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Beginn der Laichfischerei
Hebung des Fischbestandes - Laichfischerei
§ 25 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Beginn der Laichfischerei
1. Der Beginn der Laichfischfänge wird durch die Geschäftsstelle festgelegt.