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§ 25 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Beginn der Laichfischerei

Hebung des Fischbestandes - Laichfischerei
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§ 25 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Beginn der Laichfischerei

1. Der Beginn der Laichfischfänge wird durch die Geschäftsstelle festgelegt.

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