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§ 17 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Gerätschaften der Berufsfischer

Fangausübung - Fanggeräte und Fangmethoden
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§ 17 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Gerätschaften der Berufsfischer

1. Die Gerätschaften für die Berufsfischerei werden gestützt auf die Resultate der fischereibiologischen Bestandesüberwachung festgelegt und im Anhang umschrieben.

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