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§ 9 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Uferbetretungsrecht

Fischereiberechtigung
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§ 9 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Uferbetretungsrecht

1. Das Uferbetretungsrecht wird durch die Kantone geregelt.

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