842.2
CH-NW
§ 5 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Freiangelfischerei
Fischereiberechtigung
§ 5 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Freiangelfischerei
1. Unter Vorbehalt privater Fischereirechte darf jedermann den Fischfang vom Ufer aus gemäss den kantonalen Bestimmungen ausüben.