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§ 5 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Freiangelfischerei

Fischereiberechtigung
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§ 5 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Freiangelfischerei

1. Unter Vorbehalt privater Fischereirechte darf jedermann den Fischfang vom Ufer aus gemäss den kantonalen Bestimmungen ausüben.

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