842.2
CH-NW
§ 22 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Vollzug
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Vollzug
1. Die Fischereikommission erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.