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842.2 CH-NW

§ 17 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Kostenverteilung

Finanzierung
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§ 17 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Kostenverteilung

1. Die Kosten werden von den beteiligten Kantonen im folgenden Verhältnis getragen

1. 35% für den Kanton Luzern

2. 30% für den Kanton Nidwalden

3. 15% für den Kanton Uri

4. 15% für den Kanton Schwyz

5. 5% für den Kanton Obwalden

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