842.2
CH-NW
§ 16 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Geschäftsstelle
Finanzierung
§ 16 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Geschäftsstelle
1. Die Entschädigung für die Geschäftsstelle wird von der Fischereikommission mit dem Kanton Luzern vereinbart.