Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
842.2 CH-NW

§ 11 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Gewinnung des Brutmaterials

Hebung des Fischbestandes
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Gewinnung des Brutmaterials

1. Die Fischereikommission kann den Kantonen zur Gewinnung von Brutmaterial für die künstliche Fischzucht die Abgabe einer besonderen Laichfischfangbewilligung gestatten.

← § 10 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee Organe § 12 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →