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§ 1 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Organe

Organisation
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§ 1 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Organe

1. Die Fischerei im Vierwaldstättersee wird unter eine gemeinsame Bewirtschaftung und Aufsicht gestellt.

2. Als Organe walten

1. Die Fischereikommission

2. Die Geschäftsstelle

3. Die Fischereiaufsicht.

Organe § 2 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee →

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