842.2
CH-NW
§ 1 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Organe
Organisation
§ 1 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Organe
1. Die Fischerei im Vierwaldstättersee wird unter eine gemeinsame Bewirtschaftung und Aufsicht gestellt.
2. Als Organe walten
1. Die Fischereikommission
2. Die Geschäftsstelle
3. Die Fischereiaufsicht.