842.1
CH-NW
Art. 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz, kFG) - Voraussetzungen für die Fischereiberechtigung 1. Sachkunde-Nachweis
Fischereiberechtigung - Allgemeines
Art. 7 Fischereigesetz, kFG · Voraussetzungen für die Fischereiberechtigung 1. Sachkunde-Nachweis
1. Den Sachkunde-Nachweis gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee hat zu erbringen, wer ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat oder eine Pacht erwerben oder mit einem Widerhaken fischen will.