Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
842.1 CH-NW

Art. 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz, kFG) - Voraussetzungen für die Fischereiberechtigung 1. Sachkunde-Nachweis

Fischereiberechtigung - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (58 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Fischereigesetz, kFG · Voraussetzungen für die Fischereiberechtigung 1. Sachkunde-Nachweis

1. Den Sachkunde-Nachweis gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee hat zu erbringen, wer ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat oder eine Pacht erwerben oder mit einem Widerhaken fischen will.

← Art. 6 Fischereigesetz, kFG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz, kFG) - Gegenstand Art. 8 Fischereigesetz, kFG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →