Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
841.15 CH-NW

§ 2 Verordnung über die Wildruhegebiete - Wildruhegebiete

Geschütztes Gebiet
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über die Wildruhegebiete · Wildruhegebiete

1. Die Wildruhegebiete werden gemäss den Plänen im Anhang festgelegt.

← § A1-9 Verordnung über die Wildruhegebiete Zweck § 3 Verordnung über die Wildruhegebiete →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →