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§ 5 Verordnung über die Regulierung von Steinwildbeständen (Kantonale Steinwildverordnung, kStWV) - Anmeldung

Anmeldung, Zuteilung des Steinwildabschusses
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§ 5 Kantonale Steinwildverordnung, kStWV · Anmeldung

1. Das Amt veröffentlicht im Amtsblatt die Ausschreibung der Hege- und Regulationsjagd.

2. Das Gesuch um Erteilung einer Spezialbewilligung ist auf amtlichem Formular jeweils bis spätestens 31. Mai beim Amt einzureichen.

3. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat unterschriftlich zu bestätigen, dass keine Verweigerungsgründe gemäss Art. 9 Abs. 2 kJSG vorliegen.

4. Besteht begründeter Verdacht, dass die Angaben nicht stimmen, kann das Amt die Einreichung weiterer Unterlagen verlangen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes wird die Teilnahme an der Auslosung verweigert; auf Verlangen erlässt das Amt eine Feststellungsverfügung.

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