841.13
CH-NW
§ 3 Vollzugsverordnung über die Beiträge an Abwehrmassnahmen sowie die Schatzung und Vergütung von Wildschäden (Wildschadenverordnung) - Beitragsgesuch
Abwehrmassnahmen
§ 3 Wildschadenverordnung · Beitragsgesuch
1. Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter haben die Notwendigkeit der Massnahme zu begründen. Das beim Amt einzureichende Beitragsgesuch muss einen Kurzbeschrieb des Projektes, einen Situationsplan und den Kostenvoranschlag enthalten.