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§ 3 Vollzugsverordnung über die Beiträge an Abwehrmassnahmen sowie die Schatzung und Vergütung von Wildschäden (Wildschadenverordnung) - Beitragsgesuch

Abwehrmassnahmen
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§ 3 Wildschadenverordnung · Beitragsgesuch

1. Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter haben die Notwendigkeit der Massnahme zu begründen. Das beim Amt einzureichende Beitragsgesuch muss einen Kurzbeschrieb des Projektes, einen Situationsplan und den Kostenvoranschlag enthalten.

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