841.13
CH-NW
§ 22 Vollzugsverordnung über die Beiträge an Abwehrmassnahmen sowie die Schatzung und Vergütung von Wildschäden (Wildschadenverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 22 Wildschadenverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement vom 5. April 1993 über die Beiträge an Schutzvorkehren sowie die Schätzung und Vergütung von Wildschäden (Wildschadenreglement) wird aufgehoben.