841.12
JPVREC
CH-NW
§ 1 Vollzugsverordnung über den Jagdlehrgang und die Jagdprüfung (Jagdprüfungsverordnung, JPV) - Aufgaben
Jagdprüfungskommission
§ 1 Jagdprüfungsverordnung, JPV · Aufgaben
1. Die Jagdprüfungskommission hat insbesondere folgende Aufgaben
1. die Organisation des Jagdlehrgangs und der Jagdprüfung;
2. die Abnahme der Jagdprüfung und die Erteilung des Jagdfähigkeitsausweises.
2. Für die Durchführung des Jagdlehrgangs und die Abnahme der Jagdprüfung kann die Jagdprüfungskommission Fachpersonen beiziehen.