841.111
CH-NW
§ 8 Jagdbetriebsvorschriften 2026 (Jagdbetriebsvorschriften 2025) - Reduzierte Anzahl von Hochjagdpatenten
Jagdberechtigung, Patentgebühren
§ 8 Jagdbetriebsvorschriften 2025 · Reduzierte Anzahl von Hochjagdpatenten
1. Zur Beruhigung des Jagdbetriebes wird die Zahl der Hochjagdpatente beschränkt.
2. Im Jahr 2025 erhalten nur Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit einem ungeraden Geburtsjahr das Hochjagdpatent.