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§ 8 Jagdbetriebsvorschriften 2026 (Jagdbetriebsvorschriften 2025) - Reduzierte Anzahl von Hochjagdpatenten

Jagdberechtigung, Patentgebühren
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§ 8 Jagdbetriebsvorschriften 2025 · Reduzierte Anzahl von Hochjagdpatenten

1. Zur Beruhigung des Jagdbetriebes wird die Zahl der Hochjagdpatente beschränkt.

2. Im Jahr 2025 erhalten nur Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit einem ungeraden Geburtsjahr das Hochjagdpatent.

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