841.111
CH-NW
§ 7 Jagdbetriebsvorschriften 2026 (Jagdbetriebsvorschriften 2025) - Duplikat
Jagdberechtigung, Patentgebühren
§ 7 Jagdbetriebsvorschriften 2025 · Duplikat
1. Jagdausübende, die ihren Jagdfähigkeitsausweis verloren haben, sind verpflichtet, rechtzeitig beim Amt die Ausfertigung eines Duplikates zu beantragen.
2. Für ein Duplikat ist eine Gebühr von Fr. 20.- zu entrichten.