§ 5 Jagdbetriebsvorschriften 2026 (Jagdbetriebsvorschriften 2025) - Gesuch
§ 5 Jagdbetriebsvorschriften 2025 · Gesuch
1. Wer im Kanton Nidwalden zur Jagd zugelassen werden will, hat beim Amt zusammen mit dem amtlichen Gesuchformular oder elektronisch (Jagd-App) die folgenden Unterlagen einzureichen
1. den Jagdfähigkeitsausweis, sofern dieser nicht im Kanton Nidwalden erworben worden ist; und
2. den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, für Personen- und Sachschäden je Schadenfall mit mindestens 2 Mio. Franken versichert zu sein.
2. Wird der Treffsicherheitsnachweiss gemäss § 11 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Kantonale Jagdverordnung, kJSV) mit dem amtlichen Gesuchformular beim Amt eingereicht, müssen die jagdberechtigten Personen diesen bei der Jagd nicht auf sich tragen.
3. Personen, die Patente elektronisch erwerben, haben mittels Selbstdeklaration zu bestätigen, dass die Voraussetzungen gemäss Art. 9 kJSG erfüllt sind.