841.111
CH-NW
§ 3 Jagdbetriebsvorschriften 2026 (Jagdbetriebsvorschriften 2025) - 2. Anmeldung
Jagdlehrgang, Jagdprüfung
§ 3 Jagdbetriebsvorschriften 2025 · 2. Anmeldung
1. Anmeldungen zur Jagdprüfung haben bis spätestens am 31. Dezember 2025 mit dem amtlichen Formular beim Amt zu erfolgen. Ihnen ist die Bestätigung über den absolvierten Jagdlehrgang beizulegen.
2. Eine Anmeldung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn die Gebühr spätestens bei Ablauf der Anmeldefrist dem Amt überwiesen worden ist.