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§ 44 Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Kantonale Jagdverordnung, kJSV) - Einschränkung der Wasserwildjagd

Wild- und Vogelschutz
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§ 44 Kantonale Jagdverordnung, kJSV · Einschränkung der Wasserwildjagd

1. Die Ausübung der Wasserwildjagd ist in den folgenden Gebieten verboten

1. im Raum Stansstad-Stans-Ennetmoos-Hergiswil

a) Grenzen: Vom Zingelsteinbruch an der Kehrsitenstrasse in Stansstad dem Fusse des Bürgenberges entlang südlich bis an die Liegenschaft Oberst Mühle in Stans. Von dort dem Bürgenberg entlang östlich bis zur Brücke über den Bach bei der Risismühle, von da der Strasse entlang südwestlich bis zur Liegenschaft Elektro-Bachmann in der Spichermatt, von dort in gerader Linie zum Rotzwinkel und dann der Rotzlochstrasse folgend bis zum Beginn des Hinterbergwaldes hinter den Bauten der im Rotzloch ansässigen Firmen. Vom Beginn des Hinterbergwaldes in gerader Linie über den See zum Hellegg und dann der Kantonsstrasse entlang über Hergiswil bis zur Kantonsgrenze Nidwalden / Luzern. Von dort dem Friedbach entlang bis zur Mündung in den See und dann in gerader Linie zum Ausgangspunkt in Stansstad, Zingelsteinbruch, zurück;

2. im Raum Kehrsiten

a) Grenzen: In Hüttenort vom Seeufer senkrecht aufwärts bis zur Kantonsstrasse vor dem Gasthaus Hüttenort und dann der Strasse entlang über Kehrsiten bis zur Station Kehrsiten-Bürgenstock. Von dort hinunter zum Seeufer und von da 200 m senkrecht zum Ufer in den See hinaus und dann in einem Abstand von 200 m der Uferlinie folgend wieder zurück bis nach Hüttenort;

3. im Raum Ennetbürgen-Buochs-Beckenried

a) Grenzen: Von der Buochlikapelle in Ennetbürgen der Buochli- und Bürgenstockstrasse entlang bis zur Liegenschaft Bitzi und von dort dem Bergfuss entlang bis zum Zeigerstand Herdern. Vom Zeigerstand Herdern in gerader Linie zur Fadenbrücke und dann der Kantonsstrasse entlang über Buochs bis zum Anschlusswerk der Autobahn; von dort der Ridlistrasse folgend zum Träschlibach und dann diesem Bach entlang bis hinunter zur Kantonsstrasse. Von da der Kantonsstrasse folgend durch Beckenried bis zum Beginn der Strasse nach Emmetten und der Rütenenstrasse, inklusive Bootshafen Rütenen-Seeli, entlang bis zum Anfang der Erholungsanlage Rütenen und von dort in gerader Linie über den See bis zur Buochlikapelle in Ennetbürgen.

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