Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
841.1 LCCh CH-NW

Art. 44 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz, kJSG) - 2. Zuständigkeit

Strafbestimmungen und Rechtsschutz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 44 Kantonales Jagdgesetz, kJSG · 2. Zuständigkeit

1. Die Wildschutzorgane sind zuständig Übertretungen mit Ordnungsbussen zu ahnden.

2. Die Wildkontrolleurinnen und Wildkontrolleure sind zuständig Übertretungen, die sie bei ihrer Kontrolltätigkeit gemäss Art. 24 Abs. 3 feststellen, mit Ordnungsbussen zu ahnden.

← Art. 43 Kantonales Jagdgesetz, kJSG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz, kJSG) - Gegenstand Art. 45 Kantonales Jagdgesetz, kJSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →