831.1
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CH-NW
Art. 8a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (Kantonales Waldgesetz, kWaG) - 1a. bei Rodungsgesuchen
Schutz des Waldes vor Eingriffen - Waldfeststellung und Raumplanung
Art. 8a Kantonales Waldgesetz, kWaG · 1a. bei Rodungsgesuchen
1. Steht ein Begehren um Waldfeststellung in Zusammenhang mit einem Rodungsgesuch, erfolgt die Waldfeststellung vor dem Rodungsbewilligungsverfahren.