Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.1 LcFoLCFF CH-NW

Art. 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (Kantonales Waldgesetz, kWaG) - Ausgleich erheblicher Vorteile 1. Abgabepflicht

Schutz des Waldes vor Eingriffen - Rodung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (61 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Kantonales Waldgesetz, kWaG · Ausgleich erheblicher Vorteile 1. Abgabepflicht

1. Für einen erheblichen Vorteil im Sinne von Art. 9 WaG ist dem Kanton eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 50% des Mehrwertes zu entrichten.

2. Der Kanton, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sind von der Abgabepflicht befreit.

3-7

...

← Art. 5 Kantonales Waldgesetz, kWaG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (Kantonales Waldgesetz, kWaG) - Zweck Art. 7a Kantonales Waldgesetz, kWaG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →