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811.1 WFGLPE CH-NW

Art. 4 Gesetz über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG) - Region

Regionalpolitik
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Art. 4 Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG · Region

1. Die Gemeinden des Kantons Nidwalden und die Gemeinde Engelberg bilden die Region Nidwalden/Engelberg.

2. Der Regierungsrat kann diese Zusammensetzung ändern sowie andere Regionen festlegen.

3. Er regelt die Zusammenarbeit mit Kantonen, ausserkantonalen Gemeinden oder anderen öffentlich-rechtlichen oder privaten Körperschaften oder Verbänden durch Vereinbarung.

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