Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.1 WFGLPE CH-NW

Art. 3 Gesetz über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG) - Subsidiarität, Rechtsanspruch

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG · Subsidiarität, Rechtsanspruch

1. Leistungen der Wirtschaftsförderung werden nur ausgerichtet, wenn

1. eine ausreichende Beteiligung aufgrund anderer Erlasse nicht oder nicht in genügendem Umfang möglich ist;

2. die Mittel privater Initiative nicht ausreichen und nicht genügend anderweitige Hilfe zur Verfügung steht.

2. Auf Leistungen nach diesem Gesetz besteht kein Rechtsanspruch.

← Art. 2 Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG Gesetz über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG) - Grundsatz Art. 4 Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →