764.11
CH-NW
§ 7 Vollzugsverordnung zum Kinderbetreuungsgesetz (Kantonale Kinderbetreuungsverordnung, kKiBV) - Steuerperiode
Gemeindebeiträge
§ 7 Kantonale Kinderbetreuungsverordnung, kKiBV · Steuerperiode
1. Das steuerbare Einkommen und Vermögen wird anhand der letzten rechtskräftig veranlagten Steuerperiode ermittelt.
2. Entsprechen die Steuerwerte offensichtlich nicht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ist auf diese abzustellen.