Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
764.11 CH-NW

Vollzugsverordnung zum Kinderbetreuungsgesetz (Kantonale Kinderbetreuungsverordnung, kKiBV) - Direktion

12 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (12)

Gesetzestext (12 Artikel)

Zuständigkeiten

1. Die Direktion übt die Aufsicht über den Vollzug der Kinderbetreuungsgesetzgebung aus.

2. Sie ist zuständig für die Anerkennung von

1. beitragsberechtigten Betreuungseinrichtungen;

2. Vermittlungsstellen.

3. Die Direktion erlässt Weisungen zu den Abrechnungsmodalitäten mit den Betreuungseinrichtungen.

Zuständigkeiten

1. Das Sozialamt vollzieht alle dem Kanton gestützt auf die Kinderbetreuungsgesetzgebung zufallenden Aufgaben, soweit sie nicht einer anderen Instanz übertragen sind.

2. Es ist insbesondere zuständig für

1. die Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards der Betreuungsangebote;

2. die Abrechnung der Beiträge an die Betreuungseinrichtungen.

Kantonsbeiträge

1. Der Kanton leistet an anerkannte Kindertagesstätten einen jährlichen Beitrag von Fr. 1'800.- je Platz, wenn dieser zu mindestens 80 Prozent belegt ist.

2. Wurde diese Belegung nicht erreicht, reduziert sich der Beitrag anteilsmässig im Umfang der Minderbelegung.

Kantonsbeiträge

1. Der Kanton leistet an anerkannte Vermittlungsstellen für Tagesfamilien einen jährlichen Beitrag von Fr. 2.- für jede vermittelte Stunde.

Kantonsbeiträge

1. Der Kanton leistet jeweils Ende Januar und Ende Juli auf Gesuch hin eine Akontozahlung von je 40 Prozent der mutmasslichen Beiträge, den Rest bei Vorliegen der massgebenden Zahlen.

Gemeindebeiträge

1. Die Gemeindebeiträge an die Kosten der Betreuungseinrichtungen betragen je Kind und Tag in Kindertagesstätten beziehungsweise je Kind und Stunde in Tagesfamilien in Prozent der tatsächlichen Kosten, höchstens aber der Normkosten

Tarifstufe | steuerbares Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens | Anteil der Gemeinde

--- | --- | ---

1 | bis 25'000 | 84%

2 | 25'001-30'000 | 77%

3 | 30'001-35'000 | 72%

4 | 35'001-40'000 | 68%

5 | 40'001-45'000 | 64%

6 | 45'001-50'000 | 55%

7 | 50'001-55'000 | 40%

8 | 55'001-60'000 | 25%

9 | 60'001-65'000 | 10%

Gemeindebeiträge

1. Das steuerbare Einkommen und Vermögen wird anhand der letzten rechtskräftig veranlagten Steuerperiode ermittelt.

2. Entsprechen die Steuerwerte offensichtlich nicht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ist auf diese abzustellen.

Gemeindebeiträge

1. Für den Aufwand der Kindertagesstätten werden je Betreuungsplatz und -tag Normkosten festgelegt. Diese umfassen

1. die Personalkosten;

2. die Kosten für Hauswirtschaft und Administration; und

3. die Sach- und Raumkosten.

2. Die Normkosten für einen Betreuungsplatz betragen in einer Kindertagesstätte je Tag Fr. 121.-.

Gemeindebeiträge

1. Für den Aufwand der Tagesfamilien werden je Betreuungsplatz und -stunde Normkosten festgelegt. Diese umfassen

1. die Entschädigung an die Tagesfamilien; und

2. die Vermittlungskosten.

2. Die Normkosten für einen Betreuungsplatz betragen in einer Tagesfamilie je Stunde Fr. 9.-.

Gemeindebeiträge

1. Die Obhutsberechtigten reichen bei der Wohnsitzgemeinde jährlich ein Gesuch um Gewährung eines Gemeindebeitrages ein. Die Gemeinden stellen ein Formular des Sozialamtes zur Verfügung.

2. Dieses hat insbesondere zu enthalten

1. Bestätigung der Betreuungsinstitutionen über den Betreuungsplatz und den Betreuungsumfang;

2. Angaben zur Zusammensetzung des Haushaltes; und

3. Informationen zur ausserfamiliären zeitlichen Inanspruchnahme, wie insbesondere Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder dergleichen.

3. Mit dem Gesuch wird die Gemeinde ermächtigt, die erforderlichen Steuerunterlagen einzusehen und beizuziehen.

Gemeindebeiträge

1. Die Obhutsberechtigten haben jede Änderung der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, die Einfluss auf den Gemeindebeitrag haben kann, umgehend der Gemeinde mitzuteilen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →