Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
764.1 KiBG CH-NW

Art. 9 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBG) - 2. Anspruchsberechtigung

Beiträge des Kantons und der Gemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Kinderbetreuungsgesetz, KiBG · 2. Anspruchsberechtigung

1. Anspruch auf Gemeindebeiträge haben Obhutsberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden, die infolge ausserfamiliärer zeitlicher Inanspruchnahme wie insbesondere Erwerbstätigkeit oder Ausbildung Angebote anerkannter Betreuungseinrichtungen nutzen.

2. Diese zeitliche Inanspruchnahme hat mindestens zu umfassen

1. 120 Prozent bei

a) zwei Obhutsberechtigten im selben Haushalt;

b) einem allein erziehenden, obhutsberechtigten Elternteil mit im gleichen Haushalt lebender Partnerin oder lebendem Partner;

2. 20 Prozent bei einem allein erziehenden, obhutsberechtigten Elternteil.

3. Die zeitliche Inanspruchnahme und die Dauer der ausserfamiliären Betreuung haben in einem angemessenen Verhältnis zu stehen.

← Art. 8 Kinderbetreuungsgesetz, KiBG Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBG) - Gegenstand Art. 10 Kinderbetreuungsgesetz, KiBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →