764.1
KiBG
CH-NW
Art. 9 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBG) - 2. Anspruchsberechtigung
Beiträge des Kantons und der Gemeinden
Art. 9 Kinderbetreuungsgesetz, KiBG · 2. Anspruchsberechtigung
1. Anspruch auf Gemeindebeiträge haben Obhutsberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden, die infolge ausserfamiliärer zeitlicher Inanspruchnahme wie insbesondere Erwerbstätigkeit oder Ausbildung Angebote anerkannter Betreuungseinrichtungen nutzen.
2. Diese zeitliche Inanspruchnahme hat mindestens zu umfassen
1. 120 Prozent bei
a) zwei Obhutsberechtigten im selben Haushalt;
b) einem allein erziehenden, obhutsberechtigten Elternteil mit im gleichen Haushalt lebender Partnerin oder lebendem Partner;
2. 20 Prozent bei einem allein erziehenden, obhutsberechtigten Elternteil.
3. Die zeitliche Inanspruchnahme und die Dauer der ausserfamiliären Betreuung haben in einem angemessenen Verhältnis zu stehen.