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764.1 KiBG CH-NW

Art. 5 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBG) - Aufgaben des Kantons

Betreuungseinrichtungen und Vermittlungsstellen
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Art. 5 Kinderbetreuungsgesetz, KiBG · Aufgaben des Kantons

1. Der Kanton übt die Aufsicht über den Vollzug der Kinderbetreuungsgesetzgebung aus.

2. Er hat zudem insbesondere folgende Aufgaben

1. Bestimmung der Qualitätsstandards der Betreuungsangebote;

2. Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards;

3. zusammen mit den politischen Gemeinden (Gemeinden) die periodische Ermittlung von Bedarf und Angebot an Betreuungsplätzen;

4. Koordination der Betreuungsangebote;

5. Anerkennung beitragsberechtigter Betreuungseinrichtungen;

6. Festlegung der Zusammensetzung und Höhe der Normkosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien.

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