762.11
RCAFam
CH-NW
§ 6 Vollzugsverordnung zum kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung, kFamZV) - Abrechnung der Zulagen für Nichterwerbstätige
Finanzierung und Lastenausgleich
§ 6 Kantonale Familienzulagenverordnung, kFamZV · Abrechnung der Zulagen für Nichterwerbstätige
1. Nach Abschluss des Rechnungsjahres stellt die Familienausgleichskasse Nidwalden die ausbezahlten Familienzulagen für Nichterwerbstätige sowie die Durchführungskosten dem Kanton in Rechnung.
2. Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.
3. Die Familienausgleichskasse Nidwalden kann Vorschusszahlungen einfordern.