Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
762.11 RCAFam CH-NW

§ 1 Vollzugsverordnung zum kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung, kFamZV) - Einreichung der Unterlagen

Geschäftsführung der Familienausgleichskassen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Kantonale Familienzulagenverordnung, kFamZV · Einreichung der Unterlagen

1. Jahresrechnung, Geschäfts- und Revisionsberichte sind der Familienausgleichskasse Nidwalden zuhanden der kantonalen Aufsichtskommission binnen sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres einzureichen.

Vollzugsverordnung zum kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung, kFamZV) - Einreichung der Unterlagen § 2 Kantonale Familienzulagenverordnung, kFamZV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →