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762.1 CH-NW

Art. 13 Einführungsgesetz zum Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, kFamZG) - Aufgaben der Familienausgleichskassen

Organisation
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Art. 13 Kantonales Familienzulagengesetz, kFamZG · Aufgaben der Familienausgleichskassen

1. Den Familienausgleichskassen obliegt die Durchführung dieses Gesetzes. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben

1. Bezug der Beiträge;

2. Festsetzung und Auszahlung der Familienzulagen;

3. Abrechnung über die bezogenen Beiträge und die ausbezahlten Familienzulagen;

4. * Führung einer gemeinsamen Rechnung über die gesetzlichen Leistungen der Familienzulagenordnung für die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständigerwerbenden;

5. Entscheid über die Anerkennung von Abrechnungsstellen;

6. Führung einer gesonderten Rechnung für die anerkannten Abrechnungsstellen.

2. Die Familienausgleichskasse Nidwalden hat zudem folgende Aufgaben

1. regelmässige Information der Bevölkerung über die Leistungen nach diesem Gesetz;

2. * Führung einer gesonderten Rechnung über die gesetzlichen Leistungen der Familienzulagenordnung für die Nichterwerbstätigen;

3. Verbindungsstelle bei internationalen Verhältnissen.

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