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762.1 CH-NW

Art. 1 Einführungsgesetz zum Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, kFamZG) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Kantonales Familienzulagengesetz, kFamZG · Gegenstand

1. Die Gewährung von Familienzulagen richtet sich nach der Bundesgesetzgebung und den Bestimmungen dieses Gesetzes.

2. Dieses Gesetz regelt

1. die Arten und die Höhe der Familienzulagen;

2. * ...

3. die Zuständigkeiten und die Organisation;

4. die Finanzierung und den Lastenausgleich.

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