762.1
CH-NW
Art. 1 Einführungsgesetz zum Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, kFamZG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Kantonales Familienzulagengesetz, kFamZG · Gegenstand
1. Die Gewährung von Familienzulagen richtet sich nach der Bundesgesetzgebung und den Bestimmungen dieses Gesetzes.
2. Dieses Gesetz regelt
1. die Arten und die Höhe der Familienzulagen;
2. * ...
3. die Zuständigkeiten und die Organisation;
4. die Finanzierung und den Lastenausgleich.