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Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend die Liste der Einrichtungen für die Betreuung von volljährigen Betreuungsbedürftigen (Liste der anerkannten Betreuungsangebote)

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Art. 3 Liste der anerkannten Betreuungsangebote

1. Die anerkannten Betreuungsangebote unterstehen im Rahmen des Leistungsauftrags einer uneingeschränkten Aufnahmepflicht, sofern sie über freie Platzkapazitäten verfügen.

2. Anerkannte Betreuungsangebote, die ihre Leistungen im Kanton Nidwalden erbringen, haben bei der Aufnahme die Betreuungsbedürftigen mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden vorzuziehen.

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