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Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Liste der Einrichtungen für die Betreuung von volljährigen Betreuungsbedürftigen (Liste der anerkannten Betreuungsangebote)

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Art. 1 Liste der anerkannten Betreuungsangebote

1. Als Betreuungsangebote für die Betreuung von volljährigen Betreuungsbedürftigen gemäss Art. 11 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 BetrG werden anerkannt

1. Stiftung Weidli Stans in 6371 Stans;

2. Verein Haus für Mutter und Kind in 6052 Hergiswil;

3. Verein WG Brisenblick in 6370 Stans;

4. Verein Drogen Forum Zug für das Wohn- und Arbeitstraining im Lüssihaus in 6340 Baar;

5. Verein Jobdach Luzern für das Wohnhuus Betreutes Wohnen in 6003 Luzern;

6. Verein deltaHuus - Begleitetes Wohnen in 6233 Büron;

7. Luzerner Psychiatrie für die stationären Dienste in 4915 St. Urban;

8. Familie Aregger-Tresch in 6034 Inwil;

9. Familie Rüttimann in 6276 Hohenrain;

10. Wohnhuus Sonnesyte GmbH in 6062 Wilen.

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