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761.21 BetrV CH-NW

§ 15 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Angebote für Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BetrV) - Gesuch

Investitionsdarlehen
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§ 15 Betreuungsverordnung, BetrV · Gesuch

1. Das Gesuch um Investitionsdarlehen ist bei der Direktion einzureichen.

2. Dem Gesuch sind insbesondere die Baugesuchsunterlagen und ein Kostenvoranschlag beizulegen; die Direktion kann weitere Unterlagen einfordern.

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