761.21
BetrV
CH-NW
§ 15 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Angebote für Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BetrV) - Gesuch
Investitionsdarlehen
§ 15 Betreuungsverordnung, BetrV · Gesuch
1. Das Gesuch um Investitionsdarlehen ist bei der Direktion einzureichen.
2. Dem Gesuch sind insbesondere die Baugesuchsunterlagen und ein Kostenvoranschlag beizulegen; die Direktion kann weitere Unterlagen einfordern.