751.3
WRFG
CH-NW
Art. 1 Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Wohnraumes (Wohnraumförderungsgesetz, WRFG) - Zweck
Art. 1 Wohnraumförderungsgesetz, WRFG · Zweck
1. Dieses Gesetz bezweckt den Erhalt und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.
2. Mit der Förderung des preisgünstigen Wohnraumes soll insbesondere eine ausgewogene Gesellschaftsstruktur begünstigt werden.