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751.3 WRFG CH-NW

Art. 1 Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Wohnraumes (Wohnraumförderungsgesetz, WRFG) - Zweck

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Art. 1 Wohnraumförderungsgesetz, WRFG · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt den Erhalt und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.

2. Mit der Förderung des preisgünstigen Wohnraumes soll insbesondere eine ausgewogene Gesellschaftsstruktur begünstigt werden.

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