Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
742.14 CH-NW

Kanton Nidwalden 742.14

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der kantonale Anteil an die Finanzierung der stationären Leistungen gemäss Art. 49a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung für das Jahr 2012 wird auf 45 Prozent festgesetzt.

2. Der kantonale Anteil wird jährlich um 2 Prozent erhöht, bis er 55 Prozent erreicht.

1. Gegen diesen Beschluss kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Veröffentlichung beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →