Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
742.13 CH-NW

Kanton Nidwalden 742.13

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der kantonale Anteil an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege wird auf 55 Prozent festgesetzt.

1. Gegen diesen Beschluss kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Veröffentlichung beim Verfassungsgericht Beschwerde erhoben werden.

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