742.13
CH-NW
Kanton Nidwalden 742.13
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege
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1. Der kantonale Anteil an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege wird auf 55 Prozent festgesetzt.
Ziff. 2 Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege
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1. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Ziff. 3 Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege
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1. Gegen diesen Beschluss kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Veröffentlichung beim Verfassungsgericht Beschwerde erhoben werden.