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§ 14 Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 14 Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen über die Stiftungsaufsicht treten am 1. Januar 2006 in Kraft. Sie sind in den Publikationsorganen der Konkordatskantone zu veröffentlichen.

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