741.32
CH-NW
Begrenzung der anrechenbaren Pflegeheimkosten
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
Gesetzestext (1 Artikel)
§ 1 Verordnung zur Begrenzung der anrechenbaren Pflegeheimkosten im Bereich der Ergänzungsleistungen für das Jahr 2026 - Begrenzung der anrechenbaren Pflegeheimkosten
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1. Die anrechenbaren Kosten bei Aufenthalt in einem vom Kanton anerkannten Pflegeheim werden bezogen auf den Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für alleinstehende Personen gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) auf höchstens 365 Prozent begrenzt.