Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.4 CH-NW

Art. 8 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

2. Der Regierungsrat legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.

← Art. 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →