732.4
CH-NW
Art. 5 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Strafbestimmung
Art. 5 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Strafbestimmung
1. Für Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig eine unrechtmässige Steuervergünstigung erlangen und zu erlangen versuchen, sind die Strafbestimmungen des Steuergesetzes anwendbar.