732.4
CH-NW
Art. 1 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Gegenstand
Art. 1 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Steuervergünstigungen durch den Kanton und die Gemeinden an Unternehmen, die nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven Arbeitsbeschaffungsreserven bilden.