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717.3 CH-NW

Art. 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Betriebsleitung 1. Stellung

Organe und Zuständigkeiten
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Art. 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Betriebsleitung 1. Stellung

1. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter führt den Betrieb in administrativer Hinsicht und vertritt die Anstalt nach aussen.

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