717.3
CH-NW
Art. 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Betriebsleitung 1. Stellung
Organe und Zuständigkeiten
Art. 7 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Betriebsleitung 1. Stellung
1. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter führt den Betrieb in administrativer Hinsicht und vertritt die Anstalt nach aussen.