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717.3 CH-NW

Art. 18 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Bau und Finanzierung

Erweiterungsprojekt 2004
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Art. 18 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Bau und Finanzierung

1. Damit das Laboratorium die erweiterten Aufgaben erfüllen kann, wird ein Erweiterungsbau erstellt. Die Bau- und Einrichtungskosten von Fr. 1'500'000.- werden nach Abzug von Fr. 150'000.- als Standortbeitrag des Kantons Schwyz wie folgt auf die Konkordatskantone verteilt

a) Schwyz, 61%: Fr. 824'000.-

b) Uri, 12%: Fr. 162'000.-

c) Obwalden, 14%: Fr. 189'000.-

d) Nidwalden, 13%: Fr. 175'000.-

2. Über die Bewilligung allfälliger Zusatzkredite beschliessen die Volksvertretungen der Konkordatskantone nach dem gleichen Verteilschlüssel endgültig. Für teuerungsbedingte Mehrkosten ist kein Zusatzkredit anzufordern.

3. Die Vergabe von Aufträgen durch die Aufsichtskommission richtet sich nach den Vorschriften der Gesetzgebung des Kantons Schwyz.

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