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717.3 CH-NW

Art. 16 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Entgelte für Dienstleistungen

Finanzhaushalt
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Art. 16 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Entgelte für Dienstleistungen

1. Für privatwirtschaftliche Dienstleistungen werden Marktpreise verlangt.

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