717.3
CH-NW
Art. 1 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone - Name, Rechtsnatur, Sitz
Organisationsform und Aufgaben
Art. 1 Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone · Name, Rechtsnatur, Sitz
1. Das Laboratorium der Urkantone (Laboratorium) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Konkordatskantone mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2. Das Laboratorium ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbständig; es führt eine eigene Rechnung.
3. Sitz des Laboratoriums ist Brunnen. Die Anstalt ist Eigentümerin des Laboratoriums und des beweglichen Betriebsvermögens.