715.2
FBVRCF
CH-NW
§ 8 Vollzugsverordnung über die Friedhöfe und Bestattungen (Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV) - Menschenwürde
Bestattung - Allgemeines
§ 8 Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV · Menschenwürde
1. Die politischen Gemeinden sorgen für eine würdige Bestattung.
2. Niemandem darf die Bestattung wegen Glaubensansichten oder aus anderen Gründen auf einem öffentlichen Friedhof versagt werden.