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715.2 FBVRCF CH-NW

§ 8 Vollzugsverordnung über die Friedhöfe und Bestattungen (Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV) - Menschenwürde

Bestattung - Allgemeines
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§ 8 Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV · Menschenwürde

1. Die politischen Gemeinden sorgen für eine würdige Bestattung.

2. Niemandem darf die Bestattung wegen Glaubensansichten oder aus anderen Gründen auf einem öffentlichen Friedhof versagt werden.

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