715.2
FBVRCF
CH-NW
§ 26 Vollzugsverordnung über die Friedhöfe und Bestattungen (Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV) - 2. Räumung und Neubelegung von Grabstätten
Bestattung - Grabesruhe
§ 26 Friedhofs- und Bestattungsverordnung, FBV · 2. Räumung und Neubelegung von Grabstätten
1. Kommen bei der Räumung und Neubelegung von Grabstätten Überreste von Leichen zum Vorschein, sind diese entweder in einem Sammelgrab oder im bisherigen Grab würdig beizusetzen.
2. Nicht verrottete Urnen und Urnen aus Urnennischen werden den Angehörigen zur Verfügung gestellt, wenn diese die Herausgabe wünschen. Anderenfalls erfolgt die Beisetzung der Asche im Gemeinschaftsgrab.